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   SG Aachen, 23.03.2007 - S 14 U 135/04   

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https://dejure.org/2007,95275
SG Aachen, 23.03.2007 - S 14 U 135/04 (https://dejure.org/2007,95275)
SG Aachen, Entscheidung vom 23.03.2007 - S 14 U 135/04 (https://dejure.org/2007,95275)
SG Aachen, Entscheidung vom 23. März 2007 - S 14 U 135/04 (https://dejure.org/2007,95275)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuordnung der Arbeitsentgelte von Verpackungstätigkeiten ausübenden Arbeitnehmern zum Unternehmensbereich Vertrieb; Nachträgliche Änderung der Veranlagung des Unternehmens zu den Gefahrklassen einer gesetzlichen Unfallversicherung hinsichtlich Beitragskorrektur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus SG Aachen, 23.03.2007 - S 14 U 135/04
    Vorrangige Bedeutung haben dabei die sogenannten objektiven Auslegungskriterien, die sich am Wortlaut (grammatische Auslegung), an der Gesetzessystematik (systematische Auslegung) und an dem aus der Norm selbst begründbaren und ersichtlichen Normzweck (geologische Auslegung orientieren. Dem Willen des Normgebers kommt daher nur insoweit Bedeutung zu, als durch ihn die Richtigkeit einer nach den objektiven Auslegungsgrundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder diesbezügliche Zweifel behoben werden können (sogenannte "objektive Theorie" der Normauslegung vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.05.1960 Az. 2 BvL 11/59).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2013 - 12 U 158/10

    Anfechtbarkeit der Grundstücksübertragung als Rechtshandlung i.R.e.

    Insoweit reicht die unmittelbare Gläubigerbenachteiligung zur Begründung des Anfechtungsanspruchs in jedem Fall aus (vgl. BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - IX ZA 13/06, zit. nach juris Rdnr. 2; vgl. auch OLG Frankfurt, Urt. v. 07.02.2006 - 14 U 135/04, OLG Report Frankfurt 2007, 561 ff., zit. nach juris Rdnr. 21).
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